Zuhause für ein ruhiges Rentenleben gefunden!

Balou

Update Juli 2022

Zuhause für ein ruhiges Rentenleben gefunden!

Im Mai hatten wir für den angehenden Rentner Balou nach einer Familie gesucht, bei der dieser wundervolle Rüde seinen Lebensabend verbringen kann. Wir haben zahlreiche Telefonate geführt und letztlich ein Plätzchen für Balou gefunden, an dem er ab sofort seinen wohlverdienten Ruhestand in vollen Zügen genießen kann. Danke für die zahlreichen Zuschriften! Wenn auch Sie sich vorstellen können, einen angehenden vierbeinigen Pensionär bei sich aufzunehmen, kontaktieren Sie uns gern (Mailadresse siehe unten) und lassen sich in unsere Adressliste zur Vermittlung von Seniorenhunden aufnehmen!

Aufruf vom Mai 2022

Balou sucht ein neues Zuhause.

Blindenführhund Balou geht in Kürze den wohlverdienten Ruhestand und kann leider nicht bei seinem Frauchen bleiben.

Der weiße Labradorrüde Balou sucht ein neues Zuhause. Balou ist ein großer, gesunder, freundlicher Blindenführhund, der bald in den wohlverdienten Ruhestand gehen wird. Der schlanke, verspielte Balou geht gerne spazieren und liebt ausgiebiges Ballspielen im eigenen Garten.

Bei alten Brötchen wird Balou schwach. Er vergisst dafür sogar das Jagen von Nachbar’s Katze. Artgenossen begegnet er mit Abstand. Der gesunde Balou sucht nach den vielen Jahren seines anstrengenden Jobs nun ein ruhiges Zuhause zum kuscheln.

Wir suchen für Balou ein liebevolles Zuhause. Kleine Kinder im Haushalt (als Besuch sehr gerne), sind nicht mehr das, was Balou braucht. Haus und Garten sollten vorhanden sein.

Selbstverständlich hat Balou alle Eigenschaften, die man sich von einem Familienhund wünscht. Nach einer Eingewöhnungsphase können Sie Balou bedenkenlos mit in’s Büro, Geschäft oder Restaurant nehmen. Selbstverständlich wartet er aber auch Zuhause auf Sie. Das alles und viel mehr ist für ihn Alltag.

Sie sind der Meinung, Balou findet bei ihnen das, was sich ein aktiver Seniorhund wünscht?

Dann schreiben sie uns unter vermittlung@dbfh.de

Aktualisierte Tierschutz Verordnung

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Januar 2022

Aktualisierte Tierschutz-Hundeverordnung zum 01.01.2022

Seit Anfang 2022 ist die Tierschutz-Hundeverordnung aktualisiert worden. Folgend ein Auszug, mit Relevanz für (Führ)-Hundehalter:

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten

(1) Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3

  1. ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren,
  2. mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren und
  3. regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich.

Abweichend von Satz 1 Nummer 2 ist Welpen bis zu einem Alter von zwanzig Wochen mindestens vier Stunden je Tag Umgang mit einer Betreuungsperson zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Die Gruppenhaltung ist so zu gestalten, dass

  1. für jeden Hund der Gruppe
    a) ein Liegeplatz zur Verfügung steht und
    b) eine individuelle Fütterung sowie eine individuelle gesundheitliche Versorgung möglich sind und
  2. keine unkontrollierte Vermehrung stattfinden kann. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, des Verhaltens oder des Gesundheitszustands des Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.

(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.

(4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen,
Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.

(5) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.

§ 5 Anforderungen an das Halten in Räumen und Raumeinheiten

(1) Ein Hund darf nur in Räumen oder Raumeinheiten gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss bei der Haltung in Räumen oder Raumeinheiten, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zusätzlich zu beleuchten. In den Räumen oder Raumeinheiten muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.

(2) Ein Hund darf in Räumen oder Raumeinheiten, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn

  1. die benutzbare Bodenfläche die Anforderungen an die Maße nach § 6 Absatz 2 Satz 1 erfüllt,
  2. für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude oder der Raumeinheit heraus gewährleistet ist und
  3. bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sind. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn dem Hund tagsüber ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht.

(3) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen oder Raumeinheiten nur gehalten werden, wenn 1. diese mit einer Schutzhütte nach § 4 Absatz 2 oder einem trockenen Liegeplatz, der weich oder elastisch verformbar ist und der einen ausreichenden Schutz vor Luftzug und Kälte bietet, ausgestattet sind sowie 2. außerhalb der Schutzhütte ein wärmegedämmter Liegebereich zur Verfügung steht, der weich oder elastisch verformbar ist.

§ 8 Fütterung und Pflege

(1) Die Betreuungsperson hat dafür zu sorgen, dass dem Hund in seinem gewöhnlichen Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht. Sie hat den Hund mit artgemäßem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.

(2) Die Betreuungsperson hat

  1. den Hund unter Berücksichtigung des der Rasse entsprechendem Bedarfs regelmäßig zu pflegen und für seine Gesundheit Sorge zu tragen;
  2. die Unterbringung mindestens zweimal täglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich abzustellen;
  3. für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht verbleibt; dies gilt insbesondere für den Aufenthalt in Fahrzeugen oder Wintergärten sowie sonstigen abgegrenzten Bereichen, in denen die Lufttemperatur schnell ansteigen kann;
  4. den Aufenthaltsbereich des Hundes sauber und ungezieferfrei zu halten; Kot ist täglich zu entfernen.

 

Lesen Sie hier die vollständige Tierschutz-Hundeverordnung zum 01.01.2022.

Ravi macht Urlaub

Blindenführhund Ravi Portrait Hellbrauner labrador
Blindenführhund Ravi

März 2022

Herrchen krank. Verein hilft!
Im Eiltempo Kurzzeitpflege für Ravi gefunden.

Hier erzählt Ravi davon, wie der Verein Deutsche Blindenführhunde e.V. ihm in Windeseile eine Unterkunft auf Zeit vermittelte und was seine Pflegefamilie von ihm lernen konnte.

Moin. Ich bin Ravi, 4 Jahre alt, ein hellbrauner Labrador, lebe auf Rügen und bin mit Leib und Seele Blindenführhund. Neulich hat sich mein Herrchen Jürgen leider den Fuß verletzt. Mist, danach war nix mehr mit Ausgehen. Aber zum Glück ist mein Jürgen Mitglied im Verein Deutsche Blindenführhunde e.V. Und der Andreas vom Verein – ich glaube er ist da der Chef – der hat ganz schnell geholfen und mir einen Urlaubsplatz vermittelt!

Schwuppdiwupp ist Jürgens Schwester mit mir ins Auto gehüpft und losgedüst. Irgendwo im Nirgendwo trafen wir dann Angie. Angie kommt aus Hamburg und gehört auch zum Verein. Sie hatte angeboten, dass ich bei ihr und ihrem Mann wohnen und mit ihnen spazieren gehen kann, während Jürgen seinen schlimmen Fuß schont. Ich mag Menschen eh sehr gerne und Angie roch auch irgendwie nach Leckerchen und so fiel der Abschied nicht ganz so schwer; auch wenn ich Jürgen schon sehr vermisst habe.

Da ich Autobahnfahren ziemlich langweilig finde, habe ich ein schönes Nickerchen auf der Rückbank gemacht, immer den Duft meiner Futterbox in der Nase. So kam ich nach süßen Träumen von gewaltigen Futterbergen, hinter denen sich Katzen verstecken und gejagt werden wollen, am Abend in Hamburg an.

Ich sage es euch, es gibt da sooooo viel zu Schnüffeln und zu gucken, die reinste Freude. Manchmal merke ich gar nicht, dass Angie mich ruft. Naja, sie sieht ja dann auch, dass ich beschäftigt bin. Derzeit arbeite ich an ihr, damit sie besser versteht, wann ich mit Schnüffeln fertig bin, und sie weitergehen kann. Das kriegen wir schon noch hin. Ihr Mann Markus scheint da etwas schwerer von Begriff zu sein, oder liegt es daran, dass er meistens die Frühschicht um 6:30 Uhr macht und mental noch gar nicht anwesend ist, wenn es bei mir pressiert? Ich bin nämlich Frühaufsteher, denn nur der frühe Hund kriegt das größte Leckerli! Ich hatte bei Angie übrigens auch schon weitere gute Erziehungserfolge: Mittlerweile hat sie verstanden, dass es viel lustiger ist, ein großes Leckerli zu suchen als so einem dummen Stock hinterherzurennen. Immerhin, nachdem wir festgestellt haben, dass ich weder Angie noch Markus aus den Augen lasse, kann ich nun gelegentlich auf einer riesigen Wiese rumtollen und treffe da immer wieder neue Freunde, mit denen ich um die Wette rennen und spielen kann.

Abends, wenn ich dann endlich mein Futter bekommen habe – gar nicht so übel, auch wenn da eine Menge seltsamer Sachen drin sind, die man wie ich höre „Gemüse“ nennt – kommt Angie zu mir auf den Fußboden. Ich würde auch zu ihr auf’s Sofa kommen, aber das wäre ja zu einfach. Da gibt es dann reichlich Streicheleinheiten. Das gefällt mir gut, denn eigentlich bin ich ja ein Kuscheltier.

Wenn dann Feierabend ist, lege ich mich schon mal ganz flott auf meinen Schlafplatz, sonst wüsste Angie ja nicht, wo sie das Gute-Nacht-Leckerli hinbringen soll. Gemütlich ein wenig kauen, mal dran denken, wie es Jürgen wohl geht und wann ich endlich wieder zum Arbeiten zu ihm darf.